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   BGH, 13.08.2015 - 2 StR 62/15   

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https://dejure.org/2015,27909
BGH, 13.08.2015 - 2 StR 62/15 (https://dejure.org/2015,27909)
BGH, Entscheidung vom 13.08.2015 - 2 StR 62/15 (https://dejure.org/2015,27909)
BGH, Entscheidung vom 13. August 2015 - 2 StR 62/15 (https://dejure.org/2015,27909)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 406 Abs. 1 Satz StPO; § 249 Abs. 2 BGB
    Adhäsionsverfahren (Begründung der Adhäsionsentscheidung: Auseinandersetzung mit Verteidigungsvorbringen; Berechnung des Schadensersatzanspruchs: Währung des Anspruchs)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 823 Abs 2 BGB, § 263 Abs 1 StGB, § 404 Abs 1 S 3 StPO, § 406 StPO
    Adhäsionsverfahren: Schadensersatzanspruch in ausländischer Währung; Anforderungen an die Begründung einer Adhäsionsentscheidung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 und 2 StGB, § 404 Abs. 1 Satz 3 StPO, § 473 Abs. 1 Satz 1, § 472a Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Entstehung der Geldwertschulden in inländischer Währung i.R.e. Schadensersatzanspruchs wegen Betrugs durch Aktienkauf

  • rewis.io

    Adhäsionsverfahren: Schadensersatzanspruch in ausländischer Währung; Anforderungen an die Begründung einer Adhäsionsentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entstehung der Geldwertschulden in inländischer Währung i.R.e. Schadensersatzanspruchs wegen Betrugs durch Aktienkauf

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 654
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.02.1998 - I ZR 233/95

    Formularmäßige Beschränkung des Schadensersatzes auf grobes Verschulden in der

    Auszug aus BGH, 13.08.2015 - 2 StR 62/15
    Ein in ausländischer Währung ermittelter Erstattungsbetrag bildet nur einen Berechnungsfaktor für die in Euro festzusetzende Anspruchshöhe (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 1998 - I ZR 233/95, NJW-RR 1998, 1426, 1429; Palandt/Grüneberg, BGB, 74. Aufl., § 245 Rn. 16 f., jeweils mwN).
  • BGH, 20.02.2013 - 5 StR 306/12

    Verfall (Nichtanordnung aufgrund entgegenstehender Ansprüche bei Delikten zum

    Auszug aus BGH, 13.08.2015 - 2 StR 62/15
    Hinzu tritt, dass sich das Landgericht in der Begründung der Adhäsionsentscheidung nicht mit dem Verteidigungsvorbringen des Angeklagten C. im Schriftsatz seiner Verteidigerin vom 19. Dezember 2013 auseinandergesetzt hat, das der Senat im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzung des § 404 Abs. 1 Satz 3 StPO von Amts wegen zur Kenntnis zu nehmen hatte (vgl. hierzu etwa Senat, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 2 StR 98/12, insoweit in StV 2013, 563 nicht abgedruckt).
  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 13.08.2015 - 2 StR 62/15
    Dazu gehört eine Auseinandersetzung mit Verteidigungsvorbringen, wenn und soweit dieses nicht von vornherein als völlig ungeeignet erscheint (vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1962 - I ZB 27/62, BGHZ 39, 333, 337 ff.).
  • BGH, 07.07.2010 - 2 StR 100/10

    Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung (Gehilfenvorsatz hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 13.08.2015 - 2 StR 62/15
    Eine Zurückverweisung der Sache zur neuen Verhandlung allein über den Adhäsionsanspruch kommt nicht in Betracht (vgl. nur Senat, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 344 mwN).
  • BGH, 30.05.2012 - 2 StR 98/12

    Kein Adhäsionsverfahren gegenüber Jugendlichen; wirksamer Adhäsionsantrag

    Auszug aus BGH, 13.08.2015 - 2 StR 62/15
    Hinzu tritt, dass sich das Landgericht in der Begründung der Adhäsionsentscheidung nicht mit dem Verteidigungsvorbringen des Angeklagten C. im Schriftsatz seiner Verteidigerin vom 19. Dezember 2013 auseinandergesetzt hat, das der Senat im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzung des § 404 Abs. 1 Satz 3 StPO von Amts wegen zur Kenntnis zu nehmen hatte (vgl. hierzu etwa Senat, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 2 StR 98/12, insoweit in StV 2013, 563 nicht abgedruckt).
  • BGH, 26.10.2021 - 4 StR 145/21

    Adhäsionsverfahren (Antragsberechtigung des Insolvenzverwalters: Zeitpunkt der

    Auch wenn die Urteilsgründe insoweit nicht unmittelbar an den zivilprozessualen Vorschriften zu messen sind, muss gleichwohl für das Revisionsgericht nachvollziehbar dargelegt werden, weshalb der zugesprochene Anspruch begründet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2015 - 2 StR 62/15, wistra 2016, 34, 35).
  • BGH, 13.10.2021 - 4 StR 121/21

    Adhäsionsverfahren (Grundsätze der StPO; Entschädigungsanspruch: Strengbeweis;

    Die Grundlagen für die zugesprochenen Ansprüche sind nicht nachvollziehbar (vgl. zu den rechtlichen Anforderungen BGH, Beschluss vom 13. August 2015 - 2 StR 62/15 Rn. 5 mwN).
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